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Artikel Tagged ‘Zeiten ändern Dich’

WiN-Musik: Abmahnung Zeiten Ändern Dich (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

19. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk Zeiten Ändern Dich (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Zeiten Ändern Dich (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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WiN-Filme: Abmahnung Zeiten ändern Dich von Constantin Filmverleih GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

18. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH den Film Zeiten ändern Dich wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Constantin Filmverleih GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Video / Spielfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Zeiten ändern Dich

Rechteinhaber: Constantin Filmverleih GmbH

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:

Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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