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Artikel Tagged ‘Waldorf’

30.08.2010-WiN-Hörbuch: Abmahnung Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139) von SONY Music Entertainment durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

30. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Hörbuch Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Hörbücher


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139)

Rechteinhaber: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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23.08.2010-WiN-Filme: Abmahnung Daybreakers von Tiberius Film GmbH & Co. KG durch Waldorf Rechtsanwälte

23. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG den Film Daybreakers wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tiberius Film GmbH & Co. KG folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Daybreakers

Rechteinhaber: Tiberius Film GmbH & Co. KG

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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05.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Scorpions – Sting in the Tail von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte

5. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Musikalbum Scorpions – Sting in the Tail wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Scorpions – Sting in the Tail (Album)

Rechteinhaber: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Tödliches Kommando – The Hurt Locker von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

30. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Tödliches Kommando – The Hurt Locker wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Tödliches Kommando – The Hurt Locker

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.



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26.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Die Fantastischen Vier – Für Dich Immer Noch Fanta Sie von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte

26. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Musikalbum Die Fantastischen Vier -Für Dich Immer Noch Fanta Sie wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:  Die Fantastischen Vier – Für Dich Immer Noch Fanta Sie (Album)

Rechteinhaber: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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19.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung IRON MAN 2 von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

19. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film IRON MAN 2 wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: IRON MAN 2

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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16.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Sade – Soldier of Love von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte

16. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Musikalbum Sade – Soldier of Love wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Sade – Soldier of Love (Album)

Rechteinhaber: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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09.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Die Päpstin von Constantin Filmverleih GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

9. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH den Film Die Päpstin wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Constantin Filmverleih GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Video / Spielfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Die Päpstin

Rechteinhaber: Constantin Filmverleih GmbH

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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08.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Fever – Bullet for My Valentine von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte

8. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Musikalbum Fever – Bullet for My Valentine wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Fever – Bullet for My Valentine (Album)

Rechteinhaber: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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08.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung New Moon – Biss zur Mittagsstunde von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

8. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film New Moon – Biss zur Mittagsstunde wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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