03.09.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Tittenfotzen von DigiProtect durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Porno / Erotikfilm Tittenfotzen wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Porno, Erotikfilm
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Tittenfotzen
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnkanzlei: U+C Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten