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Artikel Tagged ‘Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft’

27.08.2010-WiN-Filme: Abmahnung Eclipse – Biss zur Abendrot von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

27. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Eclipse – Biss zur Abendrot wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Eclipse – Biss zur Abendrot

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:

Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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09.08.2010-WiN-Filme: Abmahnung Plan B für die Liebe von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

9. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Plan B für die Liebe wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Plan B für die Liebe

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Tödliches Kommando – The Hurt Locker von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

30. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Tödliches Kommando – The Hurt Locker wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Tödliches Kommando – The Hurt Locker

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.



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19.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung IRON MAN 2 von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

19. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film IRON MAN 2 wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: IRON MAN 2

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


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08.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung New Moon – Biss zur Mittagsstunde von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

8. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film New Moon – Biss zur Mittagsstunde wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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15.06.2010-WiN-Filme: Abmahnung Shutter Island von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

15. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Shutter Island wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Shutter Island

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Filme: Abmahnung New Moon – Biss zur Mittagsstunde von Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft durch Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte

2. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft den Film New Moon – Biss zur Mittagsstunde wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 806 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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