27.08.2010-WiN-Filme: Abmahnung Eclipse – Biss zur Abendrot von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Eclipse – Biss zur Abendrot wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €
a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Filme
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Eclipse – Biss zur Abendrot
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten