30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Shamo von I-ON New Media GmbH durch Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte
Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der I-ON New Media GmbH den Film “Shamo ” wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.
Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte macht im Namen der I-ON New Media GmbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Filme
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Shamo
Rechteinhaber: I-ON New Media GmbH
Abmahnkanzlei: Baumgarten Brandt Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten