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Artikel Tagged ‘I-ON New Media GmbH’

03.09.2010-WiN-Filme: Abmahnung All Souls Day von I-ON New Media GmbH durch Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

3. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der I-ON New Media GmbH den Film “All Souls Day” wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.


Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte macht im Namen der I-ON New Media GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: All Souls Day

Rechteinhaber: I-ON New Media GmbH

Abmahnkanzlei: Baumgarten Brandt Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Shamo von I-ON New Media GmbH durch Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der I-ON New Media GmbH den Film “Shamo ” wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.


Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte macht im Namen der I-ON New Media GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Shamo

Rechteinhaber: I-ON New Media GmbH

Abmahnkanzlei: Baumgarten Brandt Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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