17.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikstück Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Bushido: Fackeln im Wind: German Top 100 Single Charts
Rechteinhaber: Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)
Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten