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Archiv für die Kategorie ‘Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)’

17.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

17. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikstück Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Bushido: Fackeln im Wind: German Top 100 Single Charts

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte



Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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05.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Alles wird gut auf: German Top 100 Single Charts von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

5. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikstück Alles wird gut auf: German Top 100 Single Charts wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Alles wird gut auf: German Top 100 Single Charts

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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11.05.2010 – WiN-Musik: Abmahnung Vergeben und vergessen (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

11. Mai 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk Vergeben und vergessen (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Vergeben und vergessen (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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11.05.2010 – WiN-Musik: Abmahnung Alles verloren (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

11. Mai 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk Alles verloren (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Alles verloren (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


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11.05.2010 – WiN-Musik: Abmahnung Reich mir nicht Deine Hand (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

11. Mai 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk Reich mir nicht Deine Hand (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Reich mir nicht Deine Hand (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung 23 Stunden Zelle (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

23. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk 23 Stunden Zelle (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: 23 Stunden Zelle (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung 4,3,2,1 (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwä

23. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk 4,3,2,1 (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: 4,3,2,1 (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Zeiten Ändern Dich (Soundtrack) von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

19. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk Zeiten Ändern Dich (Soundtrack) wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Zeiten Ändern Dich (Soundtrack)

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Bushido ft. Karel Gott – Für Immer Jung von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

11. Februar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) das Musikwerk Bushido ft. Karel Gott – Für Immer Jung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Bushido ft. Karel Gott – Für Immer Jung

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Bushido produziert Sonny Black and Frank White: Eine Chance von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte

15. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) den Song Bushido produziert Sonny Black and Frank White: Eine Chance wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte macht im Namen von Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. abgemahnte Datei von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner zu entfernen
  3. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Bushido produziert Sonny Black and Frank White: Eine Chance

Rechteinhaber:  Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)

Abmahnkanzlei: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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