WiN-Filme: Abmahnung Genshiken von Anime Virtual S.A. durch Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte
Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der Anime Virtual S.A. den Film Genshiken wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der Anime Virtual S.A. folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 826,80 €
a) 726,80 € Rechtsanwaltskosten
b) 100 € Schadensersatz
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Filme
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Genshiken
Rechteinhaber: Anime Virtual S.A.
Abmahnkanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten