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WiN-Filme: Abmahnung Genshiken von Anime Virtual S.A. durch Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte

4. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der Anime Virtual S.A. den Film Genshiken wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.


Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der Anime Virtual S.A. folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 826,80 €

a) 726,80 € Rechtsanwaltskosten
b) 100     € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Genshiken

Rechteinhaber: Anime Virtual S.A.

Abmahnkanzlei: Schutt Waetke Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

GGR Rechtsanwälte

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