16.06.2010-WiN-Musik: Abmahnung So a schena Dag von Andreas Donauer (Komposition und Text) durch Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte
Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag von Andreas Donauer das Musikwerk So a schena Dag wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.
Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte macht im Namen von Andreas Donauer folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 EUR
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: So a schena Dag
Rechteinhaber: Andreas Donauer (Komposition und Text)
Abmahnkanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten