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WiN-Programme: Abmahnung BPM Studio Pro 4 von Alcatech GmbH & Co. KG durch Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte

19. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag von Alcatech GmbH & Co. KG das Programm BPM Studio Pro 4 ab.


Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte macht im Namen von Alcatech GmbH & Co. KG folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.829 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Programme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: BPM Studio Pro 4

Rechteinhaber: Alcatech GmbH & Co. KG

Abmahnkanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

GGR Rechtsanwälte


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