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Archiv für die Kategorie ‘Zimmermann & Decker Rechtsanwälte’

23.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Katie Melua – The House von Dramatico Entertainment Ltd. durch Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

23. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Dramatico Entertainment Ltd. das Musikalbum Katie Melua – The House wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der Dramatico Entertainment Ltd. folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Katie Melua – The House

Rechteinhaber: Dramatico Entertainment Ltd.

Abmahnkanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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29.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Nena – In meinem Leben von Tonpool Medien GmbH durch Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die Tonaufnahme Nena – In meinem Leben werden wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der Tonpool Medien GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 425 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Nena – In meinem Leben

Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH

Abmahnkanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Xavier Naidoo – Alles kann besser werden von Tonpool Medien GmbH durch Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

2. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH das Musik Album Xavier Naidoo – Alles kann besser werden wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der Tonpool Medien GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Xavier Naidoo – Alles kann besser werden

Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH

Abmahnkanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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WiN-Musik: Abmahnung Söhne Mannheims – IZ ON von Tonpool Medien GmbH durch Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

2. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH das Musik Album Söhne Mannheims – IZ ON wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der Tonpool Medien GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Söhne Mannheims – IZ ON

Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH

Abmahnkanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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