05.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Scorpions – Sting in the Tail von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Musikalbum Scorpions – Sting in the Tail wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €
a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Scorpions – Sting in the Tail (Album)
Rechteinhaber: SONY Music Entertainment
Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten