29.06.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Teenie Haare von Oftly Goldwin GmbH durch die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag der Oftly Goldwin GmbH den Porno / Erotikfilm Teenie Haare wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte macht im Namen der Oftly Goldwin GmbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 EUR
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Porno, Erotikfilm
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Teenie Haare
Rechteinhaber: Oftly Goldwin GmbH
Abmahnkanzlei: Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten