23.08.2010-WiN-Filme: Abmahnung Splice von Senator Film Verleih GmbH durch Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Senator Filmverleih GmbH das Filmwerk Splice wegen unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab.
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der Senator Film Verleih GmbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 800 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Filme
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Splice
Rechteinhaber: Senator Film Verleih GmbH
Abmahnkanzlei: Sasse & Partner Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten