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Archiv für die Kategorie ‘Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte’

17.06.2010-WiN-Computerspiel: Abmahnung Final Fantasy XIII von Koch Media GmbH durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

17. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH das Computerspiel Final Fantasy XIII wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte macht im Namen der Koch Media GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Computerspiele


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Final Fantasy XIII

Rechteinhaber: Koch Media GmbH

Abmahnkanzlei: Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

GGR Rechtsanwälte

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27.05.2010-WiN-Computerspiele: Abmahnung Call of Juarez – Bound in Blood von Techland Sp.z.o.o. durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

27. Mai 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Techland Sp.z.o.o. das Computerspiel Call of Juarez – Bound in Blood wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte macht im Namen der Techland Sp.z.o.o. folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 482 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Computerspiele


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Call of Juarez – Bound in Blood

Rechteinhaber: Techland Sp.z.o.o.

Abmahnkanzlei: Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

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WiN-Spiel: Abmahnung Section 8 von TopWare Entertainment GmbH durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

16. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der TopWare Entertainment GmbH das Computerspiel Section 8 wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte macht im Namen der TopWare Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 482 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Computerspiele


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Section 8

Rechteinhaber: TopWare Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei: Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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