17.06.2010-WiN-Computerspiel: Abmahnung Final Fantasy XIII von Koch Media GmbH durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte
Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH das Computerspiel Final Fantasy XIII wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte macht im Namen der Koch Media GmbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €
Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Computerspiele
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Final Fantasy XIII
Rechteinhaber: Koch Media GmbH
Abmahnkanzlei: Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten