06.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 8 )
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten