03.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung DJ Zykdriver – Jumping so High von Trak Music GnbR durch RA Meier Rechtsanwaltskanzlei
RA Meier Rechtsanwaltskanzlei aus Lünen mahnt im Auftrag der Trak Music GnbR das Musikstück DJ Zykdriver – Jumping so High wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen ab.
RA Meier Rechtsanwaltskanzlei macht im Namen der Trak Music GnbR folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 390 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: DJ Zykdriver – Jumping so High (Future Trance Vol. 52)
Rechteinhaber: Trak Music GnbR
Abmahnkanzlei: RA Meier Rechtsanwaltskanzlei
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten