03.09.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Gangbang Spezial von Multimediapar S.A. durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der Multimediapar S.A. den Pornofilm Gangbang Spezial wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der Multimediapar S.A.folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 705 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Pornos
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Gangbang Spezial
Rechteinhaber: Multimediapar S.A.
Abmahnkanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten