26.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Die Beschissenheit der Dinge von Camino Filmverleih GmbH durch Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte
Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte aus Köln mahnt im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH den Film Die Beschissenheit der Dinge wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.
Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte macht im Namen der Camino Filmverleih GmbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1200 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Filme
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Die Beschissenheit der Dinge
Rechteinhaber: Camino Filmverleih GmbH
Abmahnkanzlei: Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten