Archiv

Archiv für die Kategorie ‘Lampmann Behn Rosenbaum’

26.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Die Beschissenheit der Dinge von Camino Filmverleih GmbH durch Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte

26. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte aus Köln mahnt im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH den Film Die Beschissenheit der Dinge wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte macht im Namen der Camino Filmverleih GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1200 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Die Beschissenheit der Dinge

Rechteinhaber: Camino Filmverleih GmbH

Abmahnkanzlei: Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

  • Share/Bookmark