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Archiv für die Kategorie ‘Kornmeier & Partner Rechtsanwälte’

09.08.2010-WiN-Computerspiele: Abmahnung Alter Ego von bitComposer Games GmbH durch Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

9. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der bitComposer Games GmbH das Computerspiel Alter Ego wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der bitComposer Games GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 600 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Computerspiel


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Alter Ego

Rechteinhaber: bitComposer Games GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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03.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung The Disco Boys – I surrender – Various Artists / The Discoboys Vol. 10 von GSDR GmbH durch Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

3. August 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der GSDR GmbH das Musikwerk The Disco Boys – I surrender – Various Artists / The Discoboys Vol. 10 wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der GSDR GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: The Disco Boys – I surrender – Various Artists / The Discoboys Vol. 10 (German Top 100)

Rechteinhaber: GSDR GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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15.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung DJ Sequenza – Rhythm Of Love von GSDR GmbH durch Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

15. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der GSDR GmbH das Musikstück DJ Sequenza – Rhythm Of Love wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der GSDR GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: DJ Sequenza – Rhythm Of Love

Rechteinhaber: GSDR GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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15.06.2010-WiN-Musik: Abmahnung Ian Carey – Get Shaky – Various Artists (German Top 100) von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH durch Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte

15. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH das Musikstück Ian Carey – Get Shaky – Various Artists (German Top 100) wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte macht im Namen der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Ian Carey – Get Shaky – Various Artists (German Top 100)

Rechteinhaber: Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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15.06.2010-WiN-Musik: Abmahnung Gentleman – It No Pretty von GSDR GmbH durch Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

15. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der GSDR GmbH das Musikstück Gentleman – It No Pretty wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der GSDR GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Gentleman – It No Pretty – Various Artists (German Top 100)

Rechteinhaber: GSDR GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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28.05.2010-WiN-Music: Abmahnung Gentleman – Diversity von GSDR GmbH durch Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

28. Mai 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der GSDR GmbH das Musikalbum Gentleman – Diversity wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der GSDR GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 750 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Gentleman – Diversity

Rechteinhaber: GSDR GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Scooter – Jump That Rock (Whatever You Want) (Fetenhits Best of 2008) von DigiProtect durch Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte

23. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück Scooter – Jump That Rock (Whatever You Want) (Fetenhits Best of 2008) wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Scooter – Jump That Rock (Whatever You Want) (Fetenhits Best of 2008)

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Moby – Wait For Me von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH durch Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte

23. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH das Musikalbum Moby – Wait For Me wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte macht im Namen der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 750 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Moby – Wait For Me

Rechteinhaber: Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Ida Corr vs. Fedde Le Grand – Let Me Think About It – Various Artists / Die Ultimative Chartshow – Download Hits von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH durch Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte

6. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH das Musikstück Ida Corr vs. Fedde Le Grand – Let Me Think About It – Various Artists / Die Ultimative Chartshow – Download Hits wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte macht im Namen der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Ida Corr vs. Fedde Le Grand – Let Me Think About It – Various Artists / Die Ultimative Chartshow – Download Hits

Rechteinhaber: Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH

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WiN-Musik: Abmahnung I want you von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH durch Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte

3. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH das Musikstück I want you wegen Verletzung des Urheberrechts ab.


Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte macht im Namen der Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: I want you

Rechteinhaber: Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH

Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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