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Archiv für die Kategorie ‘Graf von Westphalen Rechtsanwälte’

WiN-Pornos: Abmahnung Riley Steele – Perfect pet von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

20. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Porno / Erotikfilm Riley Steele – Perfect pet wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Riley Steele – Perfect pet

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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WiN-Pornos: Abmahnung Nurses von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

20. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Porno / Erotikfilm Nurses wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Nurses

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Frei.Wild – Hart am Wind von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

6. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück Frei.Wild – Hart am Wind wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Frei.Wild – Hart am Wind

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Pornos: Abmahnung Private Tropical – Tropicanal Flashbacks von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

31. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Porno / Erotikfilm Private Tropical – Tropicanal Flashbacks wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 250 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Private Tropical – Tropicanal Flashbacks

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Milow – Ayo Technology von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

22. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikwerk Milow – Ayo Technology wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Milow – Ayo Technology

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Milow – Milow von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

22. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikalbum Milow – Milow wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Milow – Milow

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Film: Abmahnung The Real Booty Babes – Poker Face von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

15. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Porno / Erotikfilm The Real Booty Babes – Poker Face wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: The Real Booty Babes – Poker Face

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Nightwish – Made in Hong Kong von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

10. Dezember 2009 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück Nightwish – Made in Hong Kong wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Nightwish – Made in Hong Kong

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

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WiN-Musik: Abmahnung ATB – Future Memories von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

10. Dezember 2009 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück ATB – Future Memories wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: ATB – Future Memories

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Subway to Sally – Kreuzfeuer von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte

10. Dezember 2009 Keine Kommentare

Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück Subway to Sally – Kreuzfeuer wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 EUR


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Subway to Sally – Kreuzfeuer

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Graf von Westphalen Rechtsanwälte


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