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WiN-Filme: Abmahnung New Moon – Biss zur Mittagsstunde von Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft durch Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte

2. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft den Film New Moon – Biss zur Mittagsstunde wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 806 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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