WiN-Filme: Abmahnung New Moon – Biss zur Mittagsstunde von Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft durch Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte
Die Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft den Film New Moon – Biss zur Mittagsstunde wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Die Kanzlei Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 806 €
Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Filme
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: New Moon – Biss zur Mittagsstunde
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft
Abmahnkanzlei: Diesselhorst Bente Von Lojewski Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten