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Archiv für die Kategorie ‘Denecke & Partner Rechtsanwälte’

01.06.2010-WiN-Musik: Abmahnung Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2 in die Nacht von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

1. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikwerk Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2 wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 290 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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WiN-Musik: Abmahnung Westernhagen – Wir haben die Schnauze voll (German Top100) von Kunstflug Entertainment GmbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

14. April 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Kunstflug Entertainment GmbH den Musiktitel Westernhagen – Wir haben die Schnauze voll (German Top100) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der Kunstflug Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 680 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Wir haben die Schnauze voll (German Top100) aus dem Album Westernhagen – Williamsburg

Rechteinhaber: Kunstflug Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Rapsoul – Tanz in die Nacht von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

23. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musik Album Rapsoul – Tanz in die Nacht wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Rapsoul – Tanz in die Nacht

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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WiN-Musik: Abmahnung Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

18. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musik Album Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


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WiN-Musik: Abmahnung Michael Mind – Love´s gonna get you von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

9. März 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musik Album Michael Mind – Love´s gonna get you wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Michael Mind – Love´s gonna get you

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


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WiN-Musik: Abmahnung Sono – Keep Control Plus von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

5. Februar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikwerk Sono – Keep Control Plus wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Sono – Keep Control Plus

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


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WiN-Musik: Abmahnung Westernhagen – Williamsburg von Kunstflug Entertainment GmbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

26. Januar 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Kunstflug Entertainment GmbH das Musik Album Westernhagen – Williamsburg wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der Kunstflug Entertainment GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 680 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Westernhagen – Williamsburg

Rechteinhaber: Kunstflug Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


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WiN-Musik: Abmahnung Frauenarzt und Manny Marc – Das geht ab von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

15. Januar 2010 Keine Kommentare


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musik Album Frauenarzt und Manny Marc – Das geht ab wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 480 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.



WiN Summary:


abgemahntes Werk: Frauenarzt und Manny Marc – Das geht ab

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


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