01.06.2010-WiN-Musik: Abmahnung Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2 in die Nacht von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikwerk Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2 wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 290 €
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Disco Pogo aus dem Album Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc – Atzen Music Vol. 2
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten