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Archiv für die Kategorie ‘CSR Rechtsanwaltskanzlei’

26.08.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Ohne Höschen Vol. 17 von Gröger MV Media GmbH & Co.KG durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

26. August 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Gröger MV Media GmbH & Co.KG den Porno / Erotikfilm Ohne Höschen Vol. 17 wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsenab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Gröger MV Media GmbH & Co.KG folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Ohne Höschen Vol. 17

Rechteinhaber: Gröger MV Media GmbH & Co.KG

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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24.08.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Cris Bel Oftly-Goldwin GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

24. August 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH den Porno / Erotikfilm Cris Bel wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Oftly-Goldwin GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Cris Bel

Rechteinhaber: Oftly-Goldwin GmbH

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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23.08.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Private Lustschweine – Schwiegermutters Sex-Lektion von Gröger MV Media GmbH & Co.KG durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

23. August 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Gröger MV Media GmbH & Co.KG den Porno / Erotikfilm Private Lustschweine – Schwiegermutters Sex-Lektion wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsenab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Gröger MV Media GmbH & Co.KG folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Private Lustschweine – Schwiegermutters Sex-Lektion

Rechteinhaber: Gröger MV Media GmbH & Co.KG

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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23.08.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Prachtstücke von Foerster Media durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

23. August 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Foerster Media den Porno / Erotikfilm Prachtstücke wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Foerster Media folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Prachtstücke

Rechteinhaber: Foerster Media

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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03.08.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Faust Extrem über 40 von Oftly-Goldwin GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

3. August 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH den Porno / Erotikfilm Faust Extrem über 40 wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Oftly-Goldwin GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Faust Extrem über 40

Rechteinhaber: Oftly-Goldwin GmbH

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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26.07.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Italian Milfs Mamma Mia! von Fraserside Holdings Ltd (“Private”) durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

26. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Fraserside Holdings Ltd (“Private”) den Porno / Erotikfilm Italian Milfs Mamma Mia! wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Fraserside Holdings Ltd (“Private”) folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Italian Milfs Mamma Mia!

Rechteinhaber: Fraserside Holdings Ltd (“Private”)

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


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16.07.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Euro Chicks love 2 Dicks von Fraserside Holdings Ltd (“Private”) durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

16. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Fraserside Holdings Ltd (“Private”) den Porno / Erotikfilm Euro Chicks love 2 Dicks wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Fraserside Holdings Ltd (“Private”) folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Euro Chicks love 2 Dicks

Rechteinhaber: Fraserside Holdings Ltd (“Private”)

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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02.07.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Fuck and Dance Vol. 27 (Sexy Susi fickt euch alle) von GMV Media GmbH & Co.KG durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

2. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der GMV Media GmbH & Co.KG den Porno / Erotikfilm Fuck and Dance Vol. 27 (Sexy Susi fickt euch alle) wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsenab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der GMV Media GmbH & Co.KG folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Fuck and Dance Vol. 27 (Sexy Susi fickt euch alle)

Rechteinhaber: GMV Media GmbH & Co.KG

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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28.06.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Gang Bang 30. Geburtstag von Pamela Butt von Oftly-Goldwin GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

28. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH den Porno / Erotikfilm Gang Bang 30. Geburtstag von Pamela Butt wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Oftly-Goldwin GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Gang Bang 30. Geburtstag von Pamela Butt

Rechteinhaber: Oftly-Goldwin GmbH

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


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18.06.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Sex mit Wanessa Bismack von Oftly-Goldwin GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

18. Juni 2010 Keine Kommentare

Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH den Porno / Erotikfilm Sex mit Wanessa Bismack wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.


Die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Oftly-Goldwin GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 € pro Werk

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Sex mit Wanessa Bismack

Rechteinhaber: Oftly-Goldwin GmbH

Abmahnkanzlei: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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