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Archiv für die Kategorie ‘Kanzlei / Abmahnkanzlei’

06.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Micha Moor – Learn To Fly (Clubworks: The Ultimate Dance Album) von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte

6. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück Micha Moor – Learn To Fly (Clubworks: The Ultimate Dance Album) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 290 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Micha Moor – Learn To Fly (Clubworks: The Ultimate Dance Album)

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Schalast & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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06.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

6. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 8 )


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Sportfreunde Stiller – Ein Kompliment

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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06.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Culcha Candela – Eiskalt von Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH durch Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte

6. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt im Auftrag von Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH das Musikwerk Culcha Candela – Eiskalt wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte macht im Namen von Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Culcha Candela – Eiskalt

Rechteinhaber: Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH

Abmahnkanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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06.08.2010-WiN-Musik: Abmahnung Fedde Le Grand – Back & Forth (Loverparade 2010 The Art Of Love) von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte

6. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Musikstück Fedde Le Grand – Back & Forth (Loveparade 2010 The Art Of Love) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 290 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Fedde Le Grand – Back & Forth (Loveparade 2010 The Art Of Love)

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: Schalast & Partner Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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06.08.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Big Tit Cream Pie Filling von Combat Zone Corp. durch Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

6. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Combat Zone Corp. den Porno / Erotikfilm Big Tit Cream Pie Filling wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte macht im Namen der Combat Zone Corp. folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.298 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Big Tit Cream Pie Filling

Rechteinhaber: Combat Zone Corp.

Abmahnkanzlei: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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03.09.2010-WiN-Musik: Abmahnung Sido Feat. Adel Tawil – Der Himmel Soll Warten von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

3. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Sido Feat. Adel Tawil – Der Himmel Soll Warten wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 7)

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Sido Feat. Adel Tawil – Der Himmel Soll Warten

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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03.09.2010-WiN-Musik: Abmahnung Mihalis – Everyone Dance von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

3. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Mihalis – Everyone Dance wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 7)

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Mihalis – Everyone Dance

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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03.09.2010-WiN-Filme: Abmahnung All Souls Day von I-ON New Media GmbH durch Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

3. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der I-ON New Media GmbH den Film “All Souls Day” wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.


Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte macht im Namen der I-ON New Media GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: All Souls Day

Rechteinhaber: I-ON New Media GmbH

Abmahnkanzlei: Baumgarten Brandt Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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03.09.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Gangbang Spezial von Multimediapar S.A. durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

3. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der Multimediapar S.A. den Pornofilm Gangbang Spezial wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der Multimediapar S.A.folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 705 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Pornos


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Gangbang Spezial

Rechteinhaber: Multimediapar S.A.

Abmahnkanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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03.09.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Tittenfotzen von DigiProtect durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte

3. September 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Porno / Erotikfilm Tittenfotzen wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.


Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Tittenfotzen

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnkanzlei: U+C Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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