WiN-Musik: Abmahnung Pearl Jam – Ten von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Werk Pearl Jam – Ten wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €
a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: Pearl Jam – Ten
Rechteinhaber: SONY Music Entertainment
Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.
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Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten