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WiN-Musik: Abmahnung Pearl Jam – Ten von SONY Music Entertainment durch Waldorf Rechtsanwälte

19. März 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der SONY Music Entertainment das Werk Pearl Jam – Ten wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Pearl Jam – Ten

Rechteinhaber: SONY Music Entertainment

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

GGR Rechtsanwälte

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