30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Tödliches Kommando – The Hurt Locker von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Rechtsanwälte

30. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film Tödliches Kommando – The Hurt Locker wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.


Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 €

a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 450 € Schadensersatz


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Tödliches Kommando – The Hurt Locker

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.



Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Mala Vita von Tabu & Love Film GmbH durch Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

30. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Tabu & Love Film GmbH den Film Mala Vita wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte macht im Namen der Tabu & Love Film GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.298 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Mala Vita

Rechteinhaber: Tabu & Love Film GmbH

Abmahnkanzlei: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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30.07.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Petite Amateurs Vol. 8 von Kick Ass Pictures Inc. durch Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

30. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Kick Ass Pictures Inc. den Erotikfilm Petite Amateurs Vol. 8 wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte macht im Namen der Kick Ass Pictures Inc. folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.298 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Pornos


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Petite Amateurs Vol. 8

Rechteinhaber: Kick Ass Pictures Inc.

Abmahnkanzlei: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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30.07.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Lust Exzesse von Silwa Filmvertrieb AG durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte

30. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG den Porno / Erotikfilm Lust Exzesse wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.


Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte macht im Namen der Silwa Filmvertrieb AG folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Lust Exzesse

Rechteinhaber: Silwa Filmvertrieb AG

Abmahnkanzlei: U+C Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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29.07.2010-WiN-Pornos: Abmahnung Feature – Nylon Fetisch-Sex von BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH den Porno / Erotikfilm Feature – Nylon Fetisch-Sex wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte macht im Namen der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 740 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Porno, Erotikfilm


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Feature – Nylon Fetisch-Sex

Rechteinhaber: BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH

Abmahnkanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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30.07.2010-WiN-Filme: Abmahnung Shamo von I-ON New Media GmbH durch Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der I-ON New Media GmbH den Film “Shamo ” wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.


Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte macht im Namen der I-ON New Media GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Filme


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Shamo

Rechteinhaber: I-ON New Media GmbH

Abmahnkanzlei: Baumgarten Brandt Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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29.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Nena – In meinem Leben von Tonpool Medien GmbH durch Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die Tonaufnahme Nena – In meinem Leben werden wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der Tonpool Medien GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 425 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Nena – In meinem Leben

Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH

Abmahnkanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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29.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Michael Squire – Try Try Try von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Michael Squire – Try Try Try wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 9)

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Michael Squire – Try Try Try (German Top 100 Single Charts)

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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29.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Hermes House Band – Football´s Coming Home von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Hermes House Band – Football´s Coming Home wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 9)

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Hermes House Band – Football´s Coming Home (German Top 100 Single Charts)

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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29.07.2010-WiN-Musik: Abmahnung Smashproof – Brother von Universal Music GmbH durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

29. Juli 2010 Keine Kommentare

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikwerk Smashproof – Brother wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.


Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht im Namen der Universal Music GmbH folgende Forderungen geltend:


  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € (für mehrere Lieder, hier: 9)

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und Schadensersatz wird nicht vorgenommen.


Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:

Musik, MP3


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG – unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk: Smashproof – Brother (German Top 100 Single Charts)

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte


Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 – 6233896.


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Fakten und Zahlen über den Rechteinhaber

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